Benötigen Sie eine Zertifizierung für den Versand von Lithium-Ionen-Batterien?

Lithium-Ionen-Akkus müssen beim Versand verschiedene Zertifizierungen durchlaufen, da sie aus Lithium bestehen, einem Metall, das besonders anfällig für chemische Reaktionen ist und leicht explodieren kann. Lithium-Akkus müssen zwar verpackt und transportiert werden, aber bei unsachgemäßer Handhabung besteht die Gefahr von Bränden und Explosionen. Daher zählen sie in gewissem Maße zu den Gefahrgütern.

Anders als gewöhnliche Waren unterliegen Batterieprodukte besonderen Anforderungen an Exportzertifizierung, Transport und Verpackung. Darüber hinaus können verschiedene mobile Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, Bluetooth-Lautsprecher, Bluetooth-Headsets, mobile Stromversorgungen usw. damit ausgestattet sein. Lithium-Thionylchlorid-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterie.Bevor das Produkt zertifiziert werden kann, muss auch der interne Akku die entsprechenden Normen erfüllen.

kundenspezifischer Lithium-Ionen-Akku
LiFePO4-Lithium-Ionen-Akku

Werfen wir einen Blick auf die Zertifizierung und die Anforderungen für Lithium-Ionen-Batterien, die ins Ausland exportiert werden:

Für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien gelten drei grundlegende Anforderungen.

1. Lithium-Ionen-Akkus UN38.3

Lithium-Ionen-Batterien unterliegen der Norm UN38.3, die weltweit Anwendung findet und Sicherheits- und Leistungstests umfasst. Abschnitt 38.3 des UN-Handbuchs für Prüfverfahren und Normen für den Transport gefährlicher Güter, das von den Vereinten Nationen speziell formuliert wurde, schreibt vor, dass Lithiumbatterien vor dem Transport Prüfungen wie Höhensimulation, Hoch- und Tieftemperaturzyklen, Vibrationstests, Stoßtests, Kurzschlusstests (außerhalb von 55 °C), Überladetests und Tests mit erzwungener Entladung bestehen müssen, um die Sicherheit des Transports zu gewährleisten. Werden die Lithiumbatterien nicht zusammen mit Geräten verbaut und enthält jede Verpackung mehr als 24 Zellen oder 12 Batterien, muss zusätzlich ein Falltest aus 1,2 m Höhe bestanden werden.

2. Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthält Informationen zu chemischen Bestandteilen, physikalischen und chemischen Parametern, Entflammbarkeit, Toxizität und Umweltgefahren. Es wird von Unternehmen, die gefährliche Chemikalien herstellen oder verkaufen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereitgestellt. Darüber hinaus umfasst es Angaben zur sicheren Verwendung, zu Lagerbedingungen, zum Vorgehen bei Leckagen, zu Transportgesetzen und -vorschriften sowie 16 weitere Punkte. Für den Lufttransport von Chemikalien ist ein Lufttransportgenehmigungsbericht erforderlich. Da es für den Seetransport keine solche Genehmigung gibt, ist das SDB notwendig, um die Eignung von Lithiumbatterien für den Seetransport zu prüfen und die Transportsicherheit zu gewährleisten.

3. Bericht zur Identifizierung der Lufttransportbedingungen

Der endgültige Lufttransport-Identifizierungsbericht für relevante Produkte mit Lithiumbatterien aus China (außer Hongkong) muss von einer von der CAAC direkt autorisierten Gefahrgutidentifizierungsstelle geprüft und ausgestellt werden. Der Bericht enthält in der Regel folgende Angaben: Warenbezeichnung und Firmenkennung, wichtigste physikalische und chemische Eigenschaften, Gefahrenmerkmale der zu transportierenden Güter, die der Identifizierung zugrunde liegenden Gesetze und Vorschriften sowie Notfallmaßnahmen. Ziel ist es, den Transportunternehmen Informationen bereitzustellen, die unmittelbar mit der Transportsicherheit zusammenhängen.

Daher müssen alle Batterien, egal ob es sich um Lithium-Sulfurylchlorid-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien handelt, sowie alle anderen relevanten Spezifikationen der Batterie strikt den Exportzollbestimmungen entsprechen, um die Sicherheit des Batterietransports zu gewährleisten.

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